Zum Inhalt springen


Förderung im Gesundheitswesen

Förderung im Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Digitale Patientenkommunikation, elektronische Dokumentation, automatisierte Verwaltungsprozesse, Telemedizin, künstliche Intelligenz und moderne Medizintechnik eröffnen neue Möglichkeiten für eine effizientere und patientenorientierte Versorgung. Gleichzeitig sind die notwendigen Investitionen für viele Einrichtungen mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden.

Eine passende Förderung im Gesundheitswesen kann dabei helfen, Digitalisierungsprojekte, technische Innovationen und strukturelle Veränderungen zu finanzieren. Je nach Vorhaben stehen nicht rückzahlbare Zuschüsse, Förderkredite, steuerliche Forschungsförderung sowie Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zur Verfügung.

Fördermöglichkeiten richten sich unter anderem an Krankenhäuser, Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren, Pflegeeinrichtungen, Therapiezentren, Apotheken, Labore, Rehabilitationsanbieter sowie Unternehmen aus den Bereichen Medizintechnik, Digital Health und Gesundheitssoftware.

Die Bundesregierung betrachtet die Digitalisierung als eine zentrale Voraussetzung für eine moderne und zukunftssichere Gesundheitsversorgung. Zu den aktuellen Schwerpunkten gehören unter anderem die elektronische Patientenakte, digitale Versorgungsangebote, Interoperabilität, die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einsatz künstlicher Intelligenz. Im Februar 2026 wurde die Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege weiterentwickelt.

Förderung im Gesundheitswesen: Digitalisierung und Innovation erfolgreich finanzieren

Welche Projekte im Gesundheitswesen können

Welche Projekte im Gesundheitswesen können gefördert werden?

Förderfähig können beispielsweise folgende Vorhaben sein:

  • Digitalisierung von Verwaltungs- und Versorgungsprozessen
  • digitale Terminplanung und Patientenkommunikation
  • elektronische Dokumentation und mobiles Arbeiten
  • Einführung von ERP-, CRM- und Dokumentenmanagement-Systemen
  • digitale Abrechnung, Einkauf, Lagerverwaltung und Personalplanung
  • Aufbau sicherer Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Systemen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Datensicherheit
  • Telemedizin und digitale Versorgungskonzepte
  • Entwicklung medizinischer Software und Digital-Health-Plattformen
  • künstliche Intelligenz für Diagnostik, Planung oder Prozessoptimierung
  • Entwicklung innovativer Medizinprodukte
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Gesundheit und Pflege
  • Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen

Welche Maßnahmen förderfähig sind, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Während einige Programme klassische Investitionen in Software, Hardware und Infrastruktur finanzieren, setzen andere eine technologische Innovation, ein Forschungsrisiko oder einen nachweisbaren Nutzen für die medizinische Versorgung voraus.

Nicht jede Anschaffung oder Softwareeinführung ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind unter anderem die Unternehmens- beziehungsweise Einrichtungsgröße, der Standort, der Innovationsgrad, die Art der Investition und der Zeitpunkt des Projektbeginns.

Die wichtigsten Förderprogramme für Gesundheitswesen

Förderung für Pflegeeinrichtungen

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen können für bestimmte Digitalisierungsmaßnahmen eine spezielle Förderung der Pflegeversicherung nutzen.

In den Jahren 2019 bis 2030 wird die Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro je Pflegeeinrichtung unterstützt. Die Anträge sind an die zuständige Pflegekasse zu richten.

Abhängig von den geltenden Richtlinien und der individuellen Prüfung können beispielsweise folgende Maßnahmen infrage kommen:

  • mobile Geräte für Pflegekräfte
  • digitale Pflegedokumentation
  • elektronische Dienst- und Tourenplanung
  • digitale Kommunikationssysteme
  • technische Lösungen zur Entlastung des Pflegepersonals
  • Software für Organisation und Verwaltung
  • digitale Fortbildungs- und Schulungsangebote
  • sichere mobile Zugänge zu relevanten Informationen

Damit eine Förderung bewilligt werden kann, sollte nachvollziehbar dargestellt werden, wie die geplante Maßnahme den Arbeitsalltag verbessert, Pflegekräfte entlastet oder die Qualität der Versorgung unterstützt.

Förderung der Digitalisierung von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen

Arztpraxen, Zahnarztpraxen, medizinische Versorgungszentren, Therapieeinrichtungen und andere ambulante Leistungserbringer können allgemeine Digitalisierungsprogramme nutzen. Diese Programme sind häufig nicht ausschließlich für das Gesundheitswesen vorgesehen, können aber auch für medizinische Einrichtungen geeignet sein.

Zu den möglichen Investitionen gehören beispielsweise:

  • neue Server- und IT-Infrastruktur
  • digitale Patientenaufnahme
  • Online-Terminvereinbarung
  • digitale Dokumenten- und Vertragsverwaltung
  • Automatisierung administrativer Abläufe
  • digitale Personal- und Einsatzplanung
  • sichere Datenspeicherung und Datensicherung
  • moderne Kommunikationslösungen
  • ERP- und Controlling-Systeme
  • IT-Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen

Eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit ist der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW. Er richtet sich an Unternehmen und Freiberufler und unterstützt unterschiedlich anspruchsvolle Digitalisierungsprojekte. In den höheren Förderstufen können Kredite von bis zu 25 Millionen Euro beantragt werden. Für qualifizierte LevelUp- und HighEnd-Projekte ist zusätzlich ein Förderzuschuss von drei beziehungsweise fünf Prozent des ausgezahlten Kreditbetrags möglich; der Zuschuss ist auf 200.000 Euro begrenzt. Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner gestellt werden.

Auch kleinere Investitionen können berücksichtigt werden, da für den ERP-Förderkredit Digitalisierung kein allgemeiner Mindestkreditbetrag vorgesehen ist. Das kann den Kredit auch für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und kleinere medizinische Einrichtungen interessant machen.

Innovationsfonds für neue Versorgungsformen

Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Gefördert werden insbesondere:

  • neue sektorenübergreifende Versorgungsformen
  • patientennahe Versorgungsforschung
  • innovative Behandlungspfade
  • digitale Versorgungskonzepte
  • telemedizinische Modelle
  • Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer
  • Entwicklung und Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien

Neue Versorgungskonzepte müssen grundsätzlich das Potenzial besitzen, die bestehende Versorgung dauerhaft zu verbessern. Deshalb werden geförderte Projekte in der Regel wissenschaftlich begleitet und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet. Für das Jahr 2026 wurde das Fördervolumen des Innovationsfonds einmalig von regulär 200 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro reduziert.

Der Innovationsfonds eignet sich vor allem für größere Kooperationsprojekte, an denen beispielsweise Krankenkassen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, kommunale Einrichtungen oder Technologieanbieter beteiligt sind.

Förderung für Krankenhäuser und Kliniken

Für Krankenhäuser bestehen besondere Förderinstrumente. Dabei muss zwischen der klassischen Digitalisierung einer Klinik und der strukturellen Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung unterschieden werden.

Von 2026 bis 2035 stellt der Krankenhaustransformationsfonds ein Finanzvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro für förderfähige Strukturvorhaben bereit. Der Bund finanziert davon 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Länder müssen sich – gegebenenfalls gemeinsam mit den Krankenhausträgern – an den förderfähigen Kosten beteiligen.

Gefördert werden insbesondere strukturelle Vorhaben wie:

  • Konzentration stationärer Versorgungskapazitäten
  • Umwandlung von Standorten in sektorenübergreifende Einrichtungen
  • interoperable telemedizinische Netzwerke
  • regionale Krankenhausverbünde
  • integrierte Notfallstrukturen
  • Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen
  • zusätzliche Ausbildungskapazitäten

Krankenhäuser können die Förderung nicht unmittelbar beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Zunächst meldet der Krankenhausträger seinen Förderbedarf beim zuständigen Bundesland an. Anschließend entscheidet das Land, für welche Vorhaben ein Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt wird.

Der Transformationsfonds ist daher kein allgemeines Zuschussprogramm für jede beliebige Softwareanschaffung. Digitale Lösungen müssen Bestandteil eines förderfähigen strukturellen Vorhabens sein und dessen Ziele nachweisbar unterstützen.

Förderung für Medizintechnik und HealthTech-Unternehmen

Unternehmen, die innovative Medizinprodukte, digitale Gesundheitsanwendungen, Diagnostiklösungen, Assistenzsysteme oder medizinische Software entwickeln, können spezielle Forschungs- und Innovationsprogramme nutzen.

KMU-innovativ: Medizintechnik

Das Programm KMU-innovativ: Medizintechnik unterstützt besonders innovative und risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen.

Das geplante Produkt oder Verfahren sollte einen belegbaren medizinischen beziehungsweise versorgungsseitigen Bedarf erfüllen oder die Effizienz der Gesundheitsversorgung verbessern. Auch die spätere Umsetzung im ersten oder zweiten Gesundheitsmarkt muss grundsätzlich realistisch sein. Für das Programm werden jährlich Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro bereitgestellt.

Geeignete Projekte können beispielsweise folgende Themen betreffen:

  • innovative Diagnoseverfahren
  • medizinische Sensorik
  • digitale Therapiesysteme
  • robotische Assistenzlösungen
  • personalisierte Medizintechnik
  • KI-gestützte medizinische Anwendungen
  • neue Rehabilitationssysteme
  • vernetzte Medizinprodukte
  • Software als Medizinprodukt
  • sichere Verarbeitung medizinischer Daten

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht. Bei positiver Bewertung folgt der vollständige Förderantrag.

Interaktive Technologien für Gesundheit und Pflege

Auch Projekte im Bereich digital unterstützte Gesundheit und Pflege können über die Förderlinie KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität unterstützt werden.

Kleine und mittlere Unternehmen können sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen durchführen. Die Förderung wird üblicherweise für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren gewährt. Für gewerbliche Unternehmen können normalerweise bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden; für KMU sind unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Boni möglich.

Im Mittelpunkt können beispielsweise digitale Assistenzsysteme, Mensch-Technik-Interaktionen, telemedizinische Anwendungen, Pflegeinnovationen, Rehabilitationstechnologien oder Lösungen zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens stehen.

Forschungszulage für medizinische Innovationen

HealthTech-, Pharma-, Biotechnologie-, Software- und Medizintechnikunternehmen können für eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte auch die steuerliche Forschungszulage prüfen.

Sie ist nicht an eine einzelne Branche gebunden. Entscheidend ist, ob das Vorhaben einen tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungscharakter besitzt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage bewertet dabei insbesondere drei Kriterien:

  • Neuartigkeit: Es sollen neue Erkenntnisse, Produkte, Verfahren oder wesentliche Verbesserungen entstehen.
  • Risiko beziehungsweise Unwägbarkeit: Der Lösungsweg muss wissenschaftliche, technische oder methodische Unsicherheiten enthalten.
  • Planmäßigkeit: Das Projekt muss strukturiert, nachvollziehbar und mit definierten Arbeitspaketen durchgeführt werden.

Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein. Eine gewöhnliche Softwarekonfiguration, eine standardisierte Produktanpassung oder eine reine Anschaffung vorhandener Technologie reicht normalerweise nicht aus.

Für die Forschungszulage können beispielsweise neuartige Diagnosealgorithmen, Medizinprodukte, KI-Verfahren, digitale Therapiesysteme, innovative Schnittstellenarchitekturen oder technisch anspruchsvolle Plattformlösungen relevant sein.

Forschungszulage für medizinische Innovationen

Europäische Förderung durch EU4Health

Europäische Förderung durch EU4Health

Für größere und häufig internationale Vorhaben kann das EU-Programm EU4Health geeignete Fördermöglichkeiten bieten.

Das Programm läuft von 2021 bis 2027 und verfügt nach der Anpassung des europäischen Finanzrahmens über ein Gesamtbudget von rund 4,4 Milliarden Euro. Zu den Förderschwerpunkten gehören stärkere und besser zugängliche Gesundheitssysteme, Gesundheitsdaten, digitale Werkzeuge, die digitale Transformation der Versorgung, Prävention sowie die Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die konkreten Förderaufrufe werden über jährliche Arbeitsprogramme veröffentlicht.

EU-Förderprojekte werden häufig gemeinsam mit Partnern aus mehreren Ländern umgesetzt. Deshalb sind frühzeitige Konsortialbildung, eine klare Aufgabenverteilung und eine professionelle Projektplanung besonders wichtig.

Digitalisierung mit Odoo im Gesundheitswesen


Odoo kann medizinische Einrichtungen bei der Digitalisierung administrativer und organisatorischer Prozesse unterstützen. Die Plattform lässt sich modular aufbauen und individuell an bestehende Abläufe anpassen.

Mögliche Einsatzbereiche sind:

  • Kontakt- und Zuweisermanagement
  • Einkauf und Lieferantenverwaltung
  • Lagerverwaltung für Verbrauchsmaterialien
  • Personal-, Urlaubs- und Einsatzplanung
  • Projekt- und Aufgabenmanagement
  • Wartung technischer Geräte
  • Dokumentenverwaltung und Freigabeprozesse
  • Rechnungsstellung und Controlling
  • E-Learning und interne Schulungen
  • Website, Informationsportale und Online-Termine
  • Verwaltung mehrerer Standorte
  • Schnittstellen zu vorhandenen Fachsystemen

Odoo muss dabei nicht zwangsläufig ein vorhandenes Praxisverwaltungssystem oder Krankenhausinformationssystem ersetzen. Häufig ist eine ergänzende Lösung sinnvoll, mit der kaufmännische, organisatorische und administrative Prozesse zentral gesteuert werden.

Ob eine Odoo-Einführung gefördert werden kann, hängt vom gewählten Programm ab. Eine Standardinstallation ist nicht automatisch zuschussfähig. Bessere Chancen bestehen, wenn die Einführung Bestandteil eines umfassenden Digitalisierungsprojekts ist, klare Effizienzgewinne erzielt, neue Prozesse ermöglicht oder mit einer eigenständigen technischen Innovation verbunden wird.

So verbessern Einrichtungen ihre Förderchancen


Häufige Fehler bei Förderprojekten im Gesundheitswesen


Ein erfolgreicher Förderantrag beginnt mit einer klaren Projektdefinition. Die Beschreibung sollte nicht nur aufzählen, welche Software oder Hardware gekauft werden soll. Wichtiger ist, welches Problem gelöst und welche konkrete Verbesserung erreicht werden soll.

Eine überzeugende Projektbeschreibung enthält:

  • eine nachvollziehbare Ausgangssituation
  • konkrete medizinische oder organisatorische Herausforderungen
  • messbare Projektziele
  • eine Beschreibung der geplanten technischen Lösung
  • klar abgegrenzte Arbeitspakete
  • einen Zeit- und Kostenplan
  • erwartete Verbesserungen für Personal und Patienten
  • Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit
  • ein Konzept für Schnittstellen und Interoperabilität
  • eine realistische Strategie für Betrieb und Weiterentwicklung

Bei innovativen Forschungsprojekten müssen zusätzlich der Stand der Technik, die technologische Neuartigkeit und die bestehenden Entwicklungsrisiken dargestellt werden.

Zu den häufigsten Fehlern gehört ein zu früher Projektbeginn. Bei vielen Zuschüssen und Förderkrediten darf ein verbindlicher Auftrag erst nach der Antragstellung oder Förderzusage erteilt werden.

Weitere typische Fehler sind:

  • Das falsche Förderprogramm wurde ausgewählt.
  • Die Maßnahme wird nur als Softwareanschaffung beschrieben.
  • Der Nutzen für Versorgung oder Mitarbeitende bleibt unklar.
  • Technische Risiken werden bei Forschungsprojekten nicht erläutert.
  • Datenschutz, Informationssicherheit und Schnittstellen fehlen im Konzept.
  • Der Eigenanteil wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Personalkosten und externe Leistungen wurden unvollständig kalkuliert.
  • Das Projekt wurde bereits verbindlich begonnen.

Deshalb sollte die Förderfähigkeit geprüft werden, bevor Verträge mit Softwareanbietern, Entwicklern, Beratern oder Hardwarelieferanten abgeschlossen werden.

Fazit: Fördermittel für ein modernes Gesundheitswesen nutzen

Die passende Förderung im Gesundheitswesen schafft finanziellen Spielraum für Digitalisierung, moderne Versorgungsmodelle und technologische Innovationen. Je nach Projekt können Pflegeförderung, KfW-Finanzierung, der Krankenhaustransformationsfonds, der Innovationsfonds, KMU-innovativ, die Forschungszulage oder europäische Programme infrage kommen.

Entscheidend ist, die Förderung frühzeitig in die Projektplanung einzubeziehen. Das Vorhaben sollte fachlich, technisch und wirtschaftlich klar strukturiert werden. Wer konkrete Verbesserungen für Patienten, Mitarbeitende und organisatorische Abläufe nachweisen kann, schafft eine überzeugende Grundlage für den Förderantrag.

NetzExpert entwickelt individuelle Odoo-Lösungen und digitale Prozesse für Unternehmen und Einrichtungen im Gesundheitswesen. Gemeinsam analysieren wir Ihre Abläufe, definieren die erforderlichen Funktionen und entwickeln eine skalierbare Lösung, die sich mit Ihrem Unternehmen und Ihren Anforderungen weiterentwickeln kann.

Besonderheiten

In Kombination mit Odoo bietet dies Unternehmen eine integrierte, effiziente und flexible Managementlösung. Das spart Zeit und Ressourcen, ermöglicht eine bessere Kontrolle und Nachverfolgung von Finanzdaten und unterstützt Unternehmen bei fundierten Geschäftsentscheidungen.

Beratung

Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten von Odoo erfahren? Gerne informieren wir Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter der Nummer: +491776738774.

 Kontakt